Löhne & AHV in der Schweiz einfach erklärt (2026)

Die Lohnabrechnung in der Schweiz wirkt auf den ersten Blick komplex. Neben dem Bruttolohn spielen Sozialversicherungen wie AHV, IV, EO sowie die berufliche Vorsorge (BVG) eine wichtige Rolle. In diesem Ratgeber erhalten Sie eine verständliche Übersicht mit Praxisbezug.


Was gehört alles zum Lohn?

Ein Lohn besteht nicht nur aus dem ausgezahlten Betrag, sondern aus mehreren Bestandteilen:

  • Bruttolohn

  • Sozialversicherungsabzüge (AHV/IV/EO)

  • Unfallversicherung (UVG)

  • Pensionskasse (BVG, falls obligatorisch)

  • Quellensteuer (bei bestimmten Personen)

  • Nettolohn (Auszahlung)


AHV, IV und EO einfach erklärt

Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die wichtigste Sozialversicherung der Schweiz.

Sie umfasst:

  • AHV: Altersrenten

  • IV: Invalidenversicherung

  • EO: Erwerbsersatzordnung (z. B. Militärdienst, Mutterschaft)

👉 Diese Beiträge werden gemeinsam als Lohnabzug erhoben.


AHV-Freibetrag für Rentner

Für Personen im AHV-Alter gilt ein Freibetrag:

👉 CHF 16’800 pro Jahr und Arbeitgeber

Das bedeutet:

  • Nur der Lohnanteil über 16’800 CHF ist AHV-pflichtig

  • Der Freibetrag gilt pro Arbeitgeber separat

⚠️ Wichtig: Bei mehreren Jobs kann der Freibetrag mehrfach angewendet werden.


AHV-Beitragssätze (Arbeitnehmer & Arbeitgeber)

Die Sozialversicherungsbeiträge werden geteilt:

  • Arbeitnehmer: ca. 5.3%

  • Arbeitgeber: ca. 5.3%

  • Total AHV/IV/EO: ca. 10.6%

👉 Die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber abgerechnet.


BVG (Pensionskasse) und Koordinationsabzug

Die berufliche Vorsorge (BVG) ist die zweite Säule der Altersvorsorge.

Damit nicht der gesamte Lohn versichert wird, gibt es den:

👉 Koordinationsabzug

  • Fixer Betrag pro Jahr (ca. CHF 25’000–26’000, je nach Anpassung)

  • Wird vom Bruttolohn abgezogen

  • Nur der sogenannte koordinierte Lohn ist BVG-pflichtig

Beispiel:

  • Jahreslohn: 60’000 CHF

  • Koordinationsabzug: 25’725 CHF

  • Versicherter Lohn: 34’275 CHF

👉 Auf diesem Betrag werden BVG-Beiträge berechnet.


Unfallversicherung (UVG)

Alle Arbeitnehmer sind gegen Unfälle versichert:

  • Berufsunfall: bezahlt der Arbeitgeber

  • Nichtberufsunfall: oft vom Arbeitnehmer bezahlt

👉 Die Prämien variieren je nach Branche und Risiko.


Typische Fehler in der Lohnbuchhaltung

In der Praxis passieren häufig folgende Fehler:

❌ AHV-Freibetrag bei Rentnern nicht angewendet
❌ Koordinationsabzug falsch berechnet
❌ BVG-Pflicht zu spät erkannt
❌ Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettolohn unklar
❌ Unfallversicherung falsch zugeordnet

👉 Diese Fehler führen oft zu Nachzahlungen bei Kontrollen.


Praxisbeispiel einer Lohnabrechnung

Bruttolohn: 5’000 CHF

Abzüge:

  • AHV/IV/EO (5.3%): 265 CHF

  • ALV: ca. 55 CHF

  • NBU: ca. 50 CHF

  • BVG: abhängig vom versicherten Lohn

👉 Ergebnis: Nettolohn ca. 4’600 CHF (je nach BVG)


Wichtig für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber sind Sie verantwortlich für:

  • korrekte Anmeldung bei AHV-Ausgleichskasse

  • richtige Lohnabrechnung

  • fristgerechte Abführung der Beiträge

  • korrekte Anwendung von Freibeträgen und Koordinationsabzug

👉 Fehler liegen rechtlich immer beim Arbeitgeber.


Fazit

Die Lohnabrechnung in der Schweiz ist gut strukturiert, aber detailreich.

Besonders wichtig sind:

  • korrekte AHV-Abrechnung inkl. Freibetrag

  • richtige Anwendung des Koordinationsabzugs

  • saubere Trennung aller Sozialversicherungen


Unterstützung bei Lohnbuchhaltung

Ich unterstütze Sie gerne bei:

  • Lohnabrechnungen

  • AHV-Anmeldungen und Abrechnungen

  • BVG und Sozialversicherungen

  • laufender Lohnbuchhaltung für KMU

👉 Kontaktieren Sie mich über thoma-buchhaltung.com