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Muss ich auf allen Löhnen AHV bezahlen?

Aushilfskraft welche unter dem AHV Freibetrag ausbezahlt wurde

Auf einem jährlichen Lohn bis CHF 2'500 müssen Sie keine Sozialversicherungen bezahlen

verg.l auch:
2.04d Beiträge an die AHV

Häufig gestellte Fragen zur AHV-Pflicht bei kleinen Löhnen

Muss ich auf jedem Lohn AHV-Beiträge bezahlen?

Nein. Bei einem Jahreslohn bis CHF 2'500 müssen grundsätzlich keine AHV/IV/EO-Beiträge abgerechnet werden.

Was passiert, wenn der Lohn über CHF 2'500 pro Jahr liegt?

Wird die Grenze überschritten, müssen grundsätzlich AHV/IV/EO-Beiträge auf dem gesamten Lohn abgerechnet werden.

Gilt die CHF 2'500-Grenze für alle Arbeitnehmer?

Nein. Es gibt besondere Regelungen, beispielsweise für bestimmte Tätigkeiten oder Personengruppen. Die konkrete Behandlung hängt vom Arbeitsverhältnis ab.

Muss ein Arbeitgeber bei einem kleinen Lohn trotzdem eine Lohnabrechnung erstellen?

Ja. Auch bei kleinen Löhnen müssen die arbeitsrechtlichen und administrativen Pflichten eingehalten werden.

Gilt die Grenze von CHF 2'500 auch für Rentner?

Nein. Für Rentnerinnen und Rentner gilt zusätzlich der AHV-Freibetrag von CHF 16'800 pro Jahr auf Erwerbseinkommen.

Zuletzt aktualisiert am 27. Juli 2026

Alle Beiträge sind von Peter Thoma, Inhaber von Thoma Buchhaltung in Schaffhausen. Experte für KMU-Finanzen mit über 25 Jahre Berufserfahrung, Dozent für Buchhaltungskurse in Schaffhausen und Eidgenössisch diplomierter Betriebsökonom FH.

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