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Ich habe die MWST schon abgerechnet, kann ich noch Korrekturen machen?

5 Jährige MWST Korrturen

Gemäss MWST Gesetz Art. 59 Anspruch auf Steuerrückerstattung und Verjährung verjährt der Anspruch fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres in dem er entstanden ist. Das allfällige Guthaben wird zuerst mit noch offenen MWST-Forderungen verrechnet und den Rest zurückerstattet. Auferlegte Zinsen und  Bussen werden im Normalfall nicht zurückerstattet

SR 641.20 - Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG) | Fedlex

MWST-Korrekturabrechnung

Häufig gestellte Fragen zu MWST-Korrekturen nach der Abrechnung

Ich habe die MWST bereits abgerechnet. Kann ich noch Korrekturen machen?

Ja. Wurde eine MWST-Abrechnung fehlerhaft eingereicht, können Korrekturen vorgenommen werden. Dies erfolgt je nach Situation über eine Korrekturabrechnung oder eine entsprechende Meldung an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).

Wie lange kann ich eine MWST-Abrechnung korrigieren?

Korrekturen und Rückerstattungsansprüche unterliegen gesetzlichen Fristen. Nach MWSTG Art. 59 verjährt der Anspruch auf Steuerrückerstattung grundsätzlich fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist.

Was passiert mit einem MWST-Guthaben aus einer Korrektur?

Ein Guthaben wird grundsätzlich zuerst mit offenen MWST-Forderungen verrechnet. Ein verbleibender Betrag wird zurückerstattet.

Bekomme ich auch bezahlte Zinsen oder Bussen zurück, wenn eine Korrektur zu meinen Gunsten erfolgt?

Nein. Bereits auferlegte Zinsen oder Bussen werden in der Regel nicht zurückerstattet.

Wann sollte ich eine MWST-Korrektur machen?

Eine Korrektur sollte vorgenommen werden, wenn beispielsweise Umsätze falsch deklariert, Vorsteuern vergessen oder Rechnungen falsch behandelt wurden. Eine frühzeitige Korrektur verhindert spätere Probleme bei einer MWST-Kontrolle.

Zuletzt aktualisiert am 27. Juli 2026

Alle Beiträge sind von Peter Thoma, Inhaber von Thoma Buchhaltung in Schaffhausen. Experte für KMU-Finanzen mit über 25 Jahre Berufserfahrung, Dozent für Buchhaltungskurse in Schaffhausen und Eidgenössisch diplomierter Betriebsökonom FH.

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