Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Ratgebers dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und erfolgen ohne Gewähr. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen, ist ausgeschlossen.

Telefon    076 842 26 84
Email        info@thoma-buchhaltung.com

Ich habe die MWST schon abgerechnet, kann ich noch Korrekturen machen?

Gemäss MWST Gesetz Art. 59 Anspruch auf Steuerrückerstattung und Verjährung verjährt der Anspruch fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres in dem er entstanden ist. Das allfällige Guthaben wird zuerst mit noch offenen MWST-Forderungen verrechnet und den Rest zurückerstattet. Auferlegte Zinsen und  Bussen werden im Normalfall nicht zurückerstattet

SR 641.20 - Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG) | Fedlex

MWST-Korrekturabrechnung

Peter Thoma, Schaffhausen, 25. Mai 2026

Weitere Lohn- und AHV-Fragen:

Lohnabrechnung
Lohnbuchhaltung
Gesetzliche Grundlagen
Fälligkeit Lohnzahlungen
Lohnabzüge
AHV-Abzug Selbständigen
BVG Koordinationsabzug
AHV/ALV Beiträge Kanton Schaffhausen
AHV Freibetrag bei Rentner
AHV Freibetrag
Prüfung Kontostand AHV Guthaben
BVG Auffangstelle

Alle Beiträge sind von Peter Thoma, Inhaber von Thoma Buchhaltung in Schaffhausen. Experte für KMU-Finanzen mit über 20 Jahre Berufserfahrung, Dozent für Buchhaltungskurse in Schaffhausen und Eidgenössisch diplomierter Betriebsökonom FH.

Haben Sie noch Fragen?