Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Ratgebers dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und erfolgen ohne Gewähr. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen, ist ausgeschlossen.

Telefon    076 842 26 84
Email        info@thoma-buchhaltung.com

Muss Trinkgeld in der Schweiz versteuert werden?

Trinkgeld für gutes Essen im Restaurant

Ja, aber nur wenn es einen wesentlichen Teil des Einkommen ausmacht. Die Grenze liegt momentan bei 10% des Gesamteinkommens. 

Trinkgeld als Servicekraft in der Schweiz: Aufteilung und Steuern - SuissePersonal - GASTRO

Häufig gestellte Fragen zu Trinkgeld und Steuern in der Schweiz

Muss Trinkgeld in der Schweiz versteuert werden?

Ja. Trinkgeld gilt grundsätzlich als Einkommen. Wenn das Trinkgeld jedoch keinen wesentlichen Teil des Einkommens ausmacht, wird es in der Praxis nicht als steuerbares Einkommen behandelt. Als Richtwert gilt eine Grenze von etwa 10 % des gesamten Bruttolohns.

Wie viel Trinkgeld darf ich erhalten, ohne es versteuern zu müssen?

Trinkgeld bis ungefähr 10 % des gesamten Bruttolohns gilt in der Praxis in der Regel als nicht wesentlich. Wird diese Grenze überschritten, kann das Trinkgeld steuerpflichtig werden.

Muss eine Servicekraft Trinkgeld in der Steuererklärung angeben?

Wenn das Trinkgeld einen wesentlichen Teil des Einkommens ausmacht, muss es als Einkommen deklariert werden. Bei üblichen Trinkgeldbeträgen im Gastgewerbe ist dies normalerweise nicht der Fall.

Muss der Arbeitgeber Trinkgeld auf der Lohnabrechnung ausweisen?

Nicht jedes Trinkgeld muss zwingend über die Lohnabrechnung laufen. Entscheidend ist, ob das Trinkgeld einen wesentlichen Bestandteil des Lohnes darstellt und damit steuerlich relevant wird.

Gilt die gleiche Regel für alle Berufe?

Die Regel betrifft grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Besonders relevant ist sie jedoch bei Berufen mit regelmässigem Trinkgeld, beispielsweise im Gastgewerbe, bei Coiffeuren oder ähnlichen Dienstleistungen.

Zuletzt aktualisiert am 27. Juli 2026

Alle Beiträge sind von Peter Thoma, Inhaber von Thoma Buchhaltung in Schaffhausen. Experte für KMU-Finanzen mit über 20 Jahre Berufserfahrung, Dozent für Buchhaltungskurse in Schaffhausen und Eidgenössisch diplomierter Betriebsökonom FH.

Haben Sie noch Fragen?