Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Ratgebers dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und erfolgen ohne Gewähr. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen, ist ausgeschlossen.
Telefon 076 842 26 84
Email info@thoma-buchhaltung.com
Muss Trinkgeld in der Schweiz versteuert werden?
Ja, aber nur wenn es einen wesentlichen Teil des Einkommen ausmacht. Die Grenze liegt momentan bei 10% des Gesamteinkommens.
Trinkgeld als Servicekraft in der Schweiz: Aufteilung und Steuern - SuissePersonal - GASTRO
Peter Thoma, Schaffhausen, 25. Mai 2026
Alle Beiträge sind von Peter Thoma, Inhaber von Thoma Buchhaltung in Schaffhausen. Experte für KMU-Finanzen mit über 20 Jahre Berufserfahrung, Dozent für Buchhaltungskurse in Schaffhausen und Eidgenössisch diplomierter Betriebsökonom FH.
Haben Sie noch Fragen?