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Die Steuereinschätzung ist aufgrund eines Eingabefehlers zu hoch. Kriege ich trotz abgelaufener Eingabefrist die zu viel bezahlten Steuern zurück?

Eine Frau prüft ob Sie eine Berechtigung Ihrer Steuererklärung machen soll

Ja, stellen Sie einen Antrag auf Berechtigung auch wenn eine Einsprache gegen die Steueranlage nicht mehr möglich ist. Wenn Sie oder Ihr Steuerberater ein "Rechnungsfehler" bei der Eingabe der Steuererklärung gemacht haben und dieser auch nicht von der Steuerbehörde gesehen wurde, können Sie eine Korrektur verlangen und sollten den zu hohen Steuerbetrag zurück erhalten.  Vergleiche auch K Geld Nr. 4  Ausgabe vom August 2026.

 

 

Häufig gestellte Fragen zu Fehlern bei Steuerberatern

Kann eine zu hohe Steuereinschätzung nach Ablauf der Eingabefrist noch korrigiert werden?

Ja, eine Korrektur kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Ablauf der Eingabefrist möglich sein. Entscheidend ist jedoch, wodurch die zu hohe Einschätzung entstanden ist. Bei einem offensichtlichen Schreib-, Rechen-, Übertragungs- oder Eingabefehler der Steuerbehörde kann eine Berichtigung auch bei einer bereits rechtskräftigen Veranlagung möglich sein. Solche Fehler können nach den steuerrechtlichen Regeln über die Berichtigung korrigiert werden.

Was kann ich tun, wenn die Einsprache- oder Eingabefrist bereits abgelaufen ist?

Auch nach Ablauf der Frist sollte der Fall nicht einfach als erledigt betrachtet werden. Es lohnt sich, die Veranlagungsverfügung und die Steuererklärung miteinander zu vergleichen und den konkreten Fehler der Steuerbehörde schriftlich mitzuteilen. Handelt es sich um einen berichtigungsfähigen Schreib-, Rechen- oder Eingabefehler, kann eine Berichtigung auch nach Eintritt der Rechtskraft in Betracht kommen. Das Bundesgericht hält neben der Revision ausdrücklich auch die Berichtigung als mögliche Korrektur einer rechtskräftigen Veranlagung fest.

Können auch Eingabefehler des Steuerpflichtigen oder des Steuerberaters nachträglich korrigiert werden?

Ja, ein offensichtlicher Eingabefehler kann unter Umständen auch nach Ablauf der Einsprachefrist korrigiert werden, wenn er von der Steuerbehörde übernommen wurde. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Bankguthaben versehentlich doppelt erfasst oder eine Zahl bei der Eingabe falsch übertragen wurde. Entscheidend ist, dass es sich tatsächlich um einen klar erkennbaren Eingabe-, Schreib- oder Rechenfehler handelt und nicht um eine nachträgliche Änderung der steuerlichen Beurteilung. Im Kanton Zürich können berichtigungsfähige Rechnungsfehler und Schreibversehen in rechtskräftigen Entscheiden grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren berichtigt werden.

Zuletzt aktualisiert am 6. September 2026

Alle Beiträge sind von Peter Thoma, Inhaber von Thoma Buchhaltung in Schaffhausen. Experte für KMU-Finanzen mit über 25 Jahre Berufserfahrung, Dozent für Buchhaltungskurse in Schaffhausen und Eidgenössisch diplomierter Betriebsökonom FH.

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