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Was gibt es für Lohnabzüge?

OR Art. 323b – Abzüge vom Lohn

Abzüge sind nur erlaubt, wenn sie gesetzlich vorgesehen oder schriftlich vereinbart sind.
Beispiele:

  • AHV/IV/EO/ALV-Beiträge
  • Pensionskassenbeiträge
  • Quellensteuer (bei ausländischen Arbeitnehmern)

Für Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers darf nur abgezogen werden, wenn die Schuld klar festgestellt oder anerkannt ist. z.B. Parkbussen
Peter Thoma, Schaffhausen, 25. Mai 2026

Alle Beiträge sind von Peter Thoma, Inhaber von Thoma Buchhaltung in Schaffhausen. Experte für KMU-Finanzen mit über 20 Jahre Berufserfahrung, Dozent für Buchhaltungskurse in Schaffhausen und Eidgenössisch diplomierter Betriebsökonom FH.

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