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Was gibt es für Lohnabzüge?

Buchhalterin bei der Kontrolle der Lohnabzüge

OR Art. 323b – Abzüge vom Lohn

Abzüge sind nur erlaubt, wenn sie gesetzlich vorgesehen oder schriftlich vereinbart sind.
Beispiele:

  • AHV/IV/EO/ALV-Beiträge
  • Pensionskassenbeiträge
  • Quellensteuer (bei ausländischen Arbeitnehmern)

Für Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers darf nur abgezogen werden, wenn die Schuld klar festgestellt oder anerkannt ist. z.B. Parkbussen.

Häufig gestellte Fragen zu Lohnabzügen in der Schweiz

Welche Lohnabzüge sind in der Schweiz üblich?

Zu den üblichen Lohnabzügen gehören gesetzlich vorgeschriebene Abzüge wie AHV, IV, EO, ALV, Beiträge an die Pensionskasse sowie gegebenenfalls die Quellensteuer.

Darf der Arbeitgeber beliebige Beträge vom Lohn abziehen?

Nein. Gemäss OR Art. 323b dürfen Lohnabzüge grundsätzlich nur vorgenommen werden, wenn sie gesetzlich vorgesehen oder schriftlich vereinbart sind.

Welche Sozialversicherungsabzüge werden vom Lohn abgezogen?

Arbeitnehmende tragen einen Teil der Beiträge für Sozialversicherungen wie AHV, IV, EO und ALV. Diese Beiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen und auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.

Darf der Arbeitgeber Schadenersatz oder Kosten einfach vom Lohn abziehen?

Nein. Schadenersatzforderungen dürfen nicht einfach vom Lohn abgezogen werden. Eine Verrechnung ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Schuld klar festgestellt oder vom Arbeitnehmer anerkannt wurde.

Darf eine Parkbusse oder ein Schaden am Firmenfahrzeug vom Lohn abgezogen werden?

Nicht automatisch. Der Arbeitgeber kann solche Kosten nicht einfach vom Lohn abziehen. Es muss geprüft werden, ob der Arbeitnehmer tatsächlich dafür haftbar ist und ob die Voraussetzungen für einen Abzug erfüllt sind.

Zuletzt aktualisiert am 27. Juli 2026

Alle Beiträge sind von Peter Thoma, Inhaber von Thoma Buchhaltung in Schaffhausen. Experte für KMU-Finanzen mit über 25 Jahre Berufserfahrung, Dozent für Buchhaltungskurse in Schaffhausen und Eidgenössisch diplomierter Betriebsökonom FH.

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