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Was ist eine MWST-konforme Rechnung in der Schweiz?

Treuhänderin prüft ob alle Rechnungen MWST komfort sind.

Eine MWST-konforme Rechnung muss gemäss MWSTG Art 26 insbesondere enthalten:

  • Name und Adresse des Leistungserbringers
  • Name und Adresse des Leistungsempfängers (bei Rechnungen > 400 CHF i. d. R. erforderlich)
  • Datum der Leistung oder Rechnungsdatum
  • Art, Gegenstand und Umfang der Leistung
  • Entgelt (Betrag)
  • angewendeter Mehrwertsteuersatz
  • ausgewiesener Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuersatz inkl. MWST
  • MWST-Nummer (UID mit MWST-Zusatz, z. B. CHE-123.456.789 MWST)

Häufig gestellte Fragen zu MWST-konformen Rechnungen

Was muss eine MWST-konforme Rechnung enthalten?

Eine MWST-konforme Rechnung muss bestimmte Angaben enthalten, damit sie für die Buchhaltung und den Vorsteuerabzug verwendet werden kann. Dazu gehören insbesondere der Name und die Adresse des Leistungserbringers, der Leistungsempfänger, das Rechnungsdatum, die Beschreibung der Leistung, der Betrag sowie die MWST-Angaben.

Welche Angaben zur MWST müssen auf einer Rechnung ersichtlich sein?

Die Rechnung muss den angewendeten MWST-Satz und den ausgewiesenen Steuerbetrag enthalten. Alternativ kann auch ein Hinweis auf den enthaltenen MWST-Satz inklusive MWST angebracht sein. Zusätzlich muss die MWST-Nummer des Unternehmens ersichtlich sein (z. B. CHE-123.456.789 MWST).

Kann ich eine Rechnung meines Lieferanten als Vorsteuer abziehen, wenn Angaben fehlen?

Nein. Fehlen wichtige Angaben oder ist die Rechnung nicht MWST-konform, kann der Vorsteuerabzug problematisch sein. Bei fehlenden Angaben sollte der Lieferant eine korrigierte Rechnung ausstellen.

Muss bei jeder Rechnung der Name des Kunden aufgeführt sein?

Bei kleineren Rechnungen bis CHF 400 gelten vereinfachte Anforderungen. Bei Rechnungen über CHF 400 müssen die Angaben des Leistungsempfängers grundsätzlich ersichtlich sein.

Was muss ich als Unternehmer bei meinen eigenen Rechnungen beachten?

Eigene Rechnungen sollten vor dem Versand geprüft werden, damit alle notwendigen MWST-Angaben enthalten sind. Fehlerhafte Rechnungen können zu Rückfragen der Kunden oder Problemen bei einer MWST-Kontrolle führen.

Zuletzt aktualisiert am 27. Juli 2026

Alle Beiträge sind von Peter Thoma, Inhaber von Thoma Buchhaltung in Schaffhausen. Experte für KMU-Finanzen mit über 25 Jahre Berufserfahrung, Dozent für Buchhaltungskurse in Schaffhausen und Eidgenössisch diplomierter Betriebsökonom FH.

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