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Wie hoch der AHV Freibetrag für Rentner?
Bis CHF 16'800 müssen in der Schweiz Renter und Rentnerinnen keine AHV (Sozialversicherungen) bezahlen. Verdient man beispielsweise CHF 60'000 pro Jahr, muss man nur auf CHF 43'200 AHV bezahlen. Ab dem Rentenalter gibt es auch keine Beitragspflicht für ALV.
vergl auch:
2.01 Beiträge - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
Häufig gestellte Fragen zum AHV-Freibetrag für Rentner
Wie hoch ist der AHV-Freibetrag für Rentner?
Der AHV-Freibetrag beträgt CHF 16'800 pro Jahr. Bis zu diesem Betrag müssen Rentnerinnen und Rentner auf ihrem Erwerbseinkommen keine AHV-Beiträge bezahlen.
Muss ich als Rentner auf meinen ganzen Lohn AHV bezahlen?
Nein. Der AHV-Beitrag wird nur auf dem Einkommen berechnet, das über dem Freibetrag von CHF 16'800 pro Jahr liegt.
Gilt der AHV-Freibetrag auch bei mehreren Arbeitgebern?
Ja. Der Freibetrag kann grundsätzlich bei jedem einzelnen Arbeitgeber berücksichtigt werden. Bei mehreren Arbeitgebern gelten die jeweiligen Abrechnungsregeln.
Muss ich als Rentner weiterhin ALV-Beiträge bezahlen?
Nein. Nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters müssen keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) mehr bezahlt werden.
Kann ich als Rentner freiwillig weiterhin AHV-Beiträge bezahlen?
Nein. AHV-Beiträge auf Erwerbseinkommen sind gesetzlich geregelt. Ein freiwilliger Verzicht auf den Freibetrag oder zusätzliche Beiträge ist nicht möglich.
Zuletzt aktualisiert am 27. Juli 2026
Alle Beiträge sind von Peter Thoma, Inhaber von Thoma Buchhaltung in Schaffhausen. Experte für KMU-Finanzen mit über 25 Jahre Berufserfahrung, Dozent für Buchhaltungskurse in Schaffhausen und Eidgenössisch diplomierter Betriebsökonom FH.
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