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Wie hoch ist die Kopfsteuer im Kanton Schaffhausen und wer muss sie bezahlen?

Symbolbild für Kopfsteuer

Die Kopfsteuer – im offiziellen Steuerrecht des Kantons Schaffhausen als Personalsteuer bezeichnet – ist eine feste Abgabe von aktuell CHF 30.– pro Jahr, die unabhängig vom Einkommen oder Vermögen erhoben wird. Sie fliesst direkt in die Staatskasse des Kantons und dient der Mitfinanzierung öffentlicher Aufgaben. Viele Steuerzahler sind überrascht, wenn diese separate Position auf Ihrer Steuerrechnung auftaucht, doch sie ist fester Bestandteil des kantonalen Steuersystems.

Als ehemaliger CFO und regionaler Treuhänder in Schaffhausen helfe ich Privatpersonen dabei, Ihre Steuererklärung optimal auszufüllen, alle rechtlichen Abzüge auszuschöpfen und Unklarheiten beim kantonalen Steueramt direkt zu klären.

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Häufig gestellte Fragen zur Kopfsteuer in Schaffhausen

Wer ist im Kanton Schaffhausen offiziell kopfsteuerpflichtig?

Die Personalsteuer wird von allen Personen erhoben, die am 31. Dezember des jeweiligen Steuerjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Kanton Schaffhausen wohnhaft oder steuerpflichtig sind [1.1]. Sie gilt sowohl für Schweizer Bürger als auch für ausländische Staatsangehörige mit einer entsprechenden Aufenthaltsbewilligung (z. B. B- oder C-Ausweis).

Gibt es Ausnahmen oder Befreiungen von der Personalsteuer?

Ja, der Kanton sieht bestimmte Ausnahmen vor. Personen, die das ganze Jahr über vollumfänglich von der Sozialhilfe unterstützt wurden, sowie Jugendliche, die sich noch in der Erstausbildung (Lehre oder Vollzeitstudium) befinden und kein eigenes steuerbares Einkommen erzielen, können auf Antrag von der Kopfsteuer befreit werden.

Müssen verheiratete Paare die Kopfsteuer doppelt bezahlen?

Ja. Da die Kopfsteuer eine reine Personalsteuer ist, wird sie pro Kopf (also pro Person) berechnet. Auch wenn Ehepaare in der Schweiz gemeinsam veranlagt werden und eine kombinierte Steuererklärung einreichen, wird die Abgabe auf der definitiven Abrechnung für beide Partner einzeln aufgeführt (insgesamt also CHF 60.– für das Paar).

Zuletzt aktualisiert am 22. Juli 2026

Alle Beiträge sind von Peter Thoma, Inhaber von Thoma Buchhaltung in Schaffhausen. Experte für KMU-Finanzen mit über 20 Jahre Berufserfahrung, Dozent für Buchhaltungskurse in Schaffhausen und Eidgenössisch diplomierter Betriebsökonom FH.

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