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Was muss ich bei Quittungen beachten, damit ich diese als Vorsteuer abziehen kann?

Bei Belegen bis CHF 400 muss die Adresse des Leistungsempfängers nicht stehen. Es gilt aber weiterhin dies Punkte zu erfüllen:

  • Name und Adresse des Leistungserbringers
  • Datum der Leistung oder Rechnungsdatum
  • Art der Leistung (Beschreibung reicht kurz)
  • Bruttobetrag inkl. MWST
  • Angewandter MWST-Satz 
    Peter Thoma, Schaffhausen, 25. Mai 2026

 

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Alle Beiträge sind von Peter Thoma, Inhaber von Thoma Buchhaltung in Schaffhausen. Experte für KMU-Finanzen mit über 20 Jahre Berufserfahrung, Dozent für Buchhaltungskurse in Schaffhausen und Eidgenössisch diplomierter Betriebsökonom FH.

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