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Wie berechnet sich der Eigenverbrauch bei einem Auto?

Auto für Eigenverbrauch

Wird dem Bruttolohn zugeschlagen 0.9 % des Fahrzeug-Neupreises pro Monat

(inkl. MWST, exkl. Rabatte) mindestens 150 CHF/Monat

12x150 = CHF 1’800 (108.1%)
Zu bezahlende MWST CHF 134.90 (8.1%)
i.d.R. Auszuweisen bei der MWST-Abrechnung als Vorsteuerkürzung

 

 

Häufig gestellte Fragen zum Eigenverbrauch bei Geschäftsfahrzeugen

Wie berechnet sich der Privatanteil bei einem Geschäftsauto?

Der Privatanteil eines Geschäftsfahrzeugs wird grundsätzlich mit 0,9 % des Kaufpreises (inkl. MWST) pro Monat berechnet. Dabei gilt ein gesetzlicher Mindestbetrag von CHF 150 pro Monat.

Wird der Privatanteil des Geschäftsautos dem Lohn zugerechnet?

Ja. Bei Mitarbeitenden wird der Privatanteil des Geschäftsfahrzeugs als zusätzlicher Lohnbestandteil auf dem Lohnausweis ausgewiesen und erhöht entsprechend den steuerbaren Lohn.

Muss auf der Privatnutzung eines Firmenautos MWST abgerechnet werden?

Ja. Die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs gilt als Eigenverbrauch beziehungsweise als steuerbare Leistung und muss bei der MWST berücksichtigt werden.

Wie hoch ist die MWST auf dem Privatanteil eines Geschäftsautos?

Beispiel bei einem Mindestprivatanteil von CHF 150 pro Monat:

CHF 150 × 12 Monate = CHF 1'800 pro Jahr (inkl. MWST)

Bei einem MWST-Satz von 8,1 % entspricht dies einer abzuführenden MWST von rund CHF 134.90.

Wo wird der Eigenverbrauch bei der MWST-Abrechnung erfasst?

Der Eigenverbrauch beziehungsweise die Privatnutzung des Geschäftsfahrzeugs wird in der MWST-Abrechnung entsprechend ausgewiesen. Die genaue Verbuchung hängt von der Buchhaltung und der verwendeten Abrechnungsmethode ab.

Zuletzt aktualisiert am 27. Juli 2026

Alle Beiträge sind von Peter Thoma, Inhaber von Thoma Buchhaltung in Schaffhausen. Experte für KMU-Finanzen mit über 25 Jahre Berufserfahrung, Dozent für Buchhaltungskurse in Schaffhausen und Eidgenössisch diplomierter Betriebsökonom FH.

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