Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Ratgebers dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und erfolgen ohne Gewähr. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen, ist ausgeschlossen.

Telefon    076 842 26 84
Email        info@thoma-buchhaltung.com

Wie funktioniert die 60 Tage Regelung für Grenzgänger aus Deutschland die in der Schweiz arbeiten?

Grenzgänger mit 60 Tage Regelung

Wenn Sie an mehr als 60 Tagen aufgrund Ihrer Arbeit in der Schweiz nicht an Ihren Wohnsitz in Deutschland zurückkehren können – zum Beispiel wegen Nachtschichten oder eines zu langen Heimwegs –, verlieren Sie den steuerlichen Grenzgängerstatus. In diesem Fall wird Ihr Einkommen statt der reduzierten Grenzgänger-Quellensteuer nach dem ordentlichen Schweizer Quellensteuertarif abgerechnet und ist dafür in Deutschland weitgehend steuerbefreit. Dies bringt durch das meist niedrigere Schweizer Steuerniveau in der Regel einen deutlichen Steuervorteil, muss jedoch individuell geprüft werden.

Die 60-Tage-Regelung ist eine exklusive Vereinbarung im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland. Der Nachweis der Nichtrückkehrtage erfolgt offiziell über die Bescheinigung des Arbeitgebers mittels des Formulars Gre-3.

Als ehemaliger CFO und erfahrener Treuhänder in Schaffhausen helfe ich sowohl deutschen Arbeitnehmern als auch Schweizer KMU dabei, diese Tage lückenlos zu dokumentieren, das Gre-3 korrekt auszufüllen und teure steuerliche Fallstricke rechtzeitig zu vermeiden.

GRE 3 - Bescheinigung des Arbeitgebers über die Nichtrückkehrtage

Häufig gestellte Fragen zur 60-Tage-Regelung

Welche beruflichen Gründe rechtfertigen einen Nichtrückkehrtag?

Als Nichtrückkehrtage gelten alle Tage, an denen die Heimkehr an den deutschen Wohnsitz aus beruflichen Gründen unzumutbar oder unmöglich ist. Dazu gehören klassischerweise mehrtägige Geschäftsreisen, Messen, mehrtägige Seminare oder Schichtarbeiten, bei denen die Ruhezeiten zwischen den Einsätzen eine Rückreise unmöglich machen. Reine Bequemlichkeit oder private Gründe werden von den Finanzämtern strikt abgelehnt.

Zählen Tage im Homeoffice auch zu der 60-Tage-Regelung?

Nein, Homeoffice-Tage in Deutschland sind ein steuerrechtlicher Sonderfall. Tage, an denen der Grenzgänger physisch von seiner deutschen Wohnung aus arbeitet, gelten nicht als Rückkehrtage aus der Schweiz, sondern als reguläre Arbeitstage im Wohnsitzstaat. Da sich die gesetzlichen Regelungen und Abkommen (insbesondere nach den Sonderregelungen der letzten Jahre) ständig anpassen, ist hier eine präzise monatliche Aufstellung zwingend erforderlich.

Wie muss der Nachweis für das Finanzamt erbracht werden?

Die Beweislast liegt komplett beim Steuerzahler. Neben dem offiziellen Formular Gre-3 verlangen die deutschen Finanzämter oft ein detailliertes, vom Schweizer Arbeitgeber unterzeichnetes Reiseprotokoll (Kalendarium). Jede einzelne Übernachtung oder Unzumutbarkeit muss im Ernstfall mit Hotelrechnungen, Tankbelegen, Fahrtenbüchern oder Projektberichten lückenlos nachgewiesen werden. Lücken im Protokoll führen fast immer zu einer teuren Nachbesteuerung in Deutschland.

 

zuletzt aktualisiert am 22. Juli 2026

Alle Beiträge sind von Peter Thoma, Inhaber von Thoma Buchhaltung in Schaffhausen. Experte für KMU-Finanzen mit über 20 Jahre Berufserfahrung, Dozent für Buchhaltungskurse in Schaffhausen und Eidgenössisch diplomierter Betriebsökonom FH.

Haben Sie noch Fragen?