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Wie und wo kann ich die MWST abrechnen?
- Quartalsweise, halbjährliche oder Jährliche Abrechnung (Standard jedes Quartal, Halbjahr oder Jahr. Halb- und jährliche Abrechnung muss beantragt werden
- Abrechnung nach vereinnahmtem oder vereinbartem Entgelt (Standart vereinbart)Frist: 60 Tage nach QuartalsendeVideo
- MWST-Abrechnung pro on Vimeo
Häufig gestellte Fragen zur MWST-Abrechnung in der Schweiz
Wie und wo kann ich die MWST abrechnen?
Die MWST-Abrechnung erfolgt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Unternehmen können die MWST-Abrechnung elektronisch über das Online-Portal der ESTV einreichen.
Wie oft muss ich die MWST abrechnen?
Die Standard-Abrechnungsperiode ist das Quartal. Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen auch eine halbjährliche oder jährliche Abrechnung beantragen.
Welche Abrechnungsart bei der MWST kann ich wählen?
Bei der MWST gibt es grundsätzlich zwei Abrechnungsmethoden: die Abrechnung nach vereinbartem Entgelt und die Abrechnung nach vereinnahmtem Entgelt. Standardmässig erfolgt die Abrechnung nach vereinbartem Entgelt. Bei der Abrechnung nach vereinnahmtem Entgelt wird die MWST erst bei Zahlungseingang abgerechnet.
Welche Frist gilt für die MWST-Abrechnung?
Die MWST-Abrechnung muss grundsätzlich innerhalb von 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode eingereicht und die geschuldete MWST bezahlt werden.
Kann ich die MWST-Abrechnung selbst erstellen oder brauche ich einen Treuhänder?
Ja. Unternehmen können die MWST-Abrechnung selbst erstellen. Viele KMU lassen die Abrechnung jedoch durch eine Buchhaltung oder einen Treuhänder prüfen oder erstellen, um Fehler bei Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug und Deklaration zu vermeiden.
Zuletzt aktualisiert am 27. Juli 202
Alle Beiträge sind von Peter Thoma, Inhaber von Thoma Buchhaltung in Schaffhausen. Experte für KMU-Finanzen mit über 25 Jahre Berufserfahrung, Dozent für Buchhaltungskurse in Schaffhausen und Eidgenössisch diplomierter Betriebsökonom FH.
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