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Wann ist der Lohn fällig?

Vorgesetzter prüft die fälligkeiten sämtlcher Lohnzahlungen

OR Art. 323 – Fälligkeit und Zahlung des Lohnes

  • Lohnzahlung: Der Lohn ist am Ende jedes Monats fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde (z. B. wöchentlich oder vierteljährlich).
  • Zahlungsart: Der Lohn ist in gesetzlicher Währung zu bezahlen, gewöhnlich auf ein Konto oder bar.
  • Abrechnung: Der Arbeitnehmer kann eine schriftliche Abrechnung verlangen.
  • Teilarbeit / Stücklohn: Bei Akkord- oder Stücklohn muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Kontrolle (Nachweis) über die geleistete Arbeit geben.

Häufig gestellte Fragen zur Fälligkeit des Lohnes in der Schweiz

Wann ist der Lohn in der Schweiz fällig?

Gemäss OR Art. 323 ist der Lohn grundsätzlich am Ende jedes Monats fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Im Arbeitsvertrag kann beispielsweise auch eine wöchentliche oder andere Zahlungsweise festgelegt werden.

Muss der Arbeitgeber den Lohn immer per Banküberweisung bezahlen?

Nein. Der Lohn kann grundsätzlich in gesetzlicher Währung bezahlt werden. In der Praxis erfolgt die Auszahlung meistens per Überweisung auf ein Bankkonto. Eine Barzahlung ist jedoch grundsätzlich möglich.

Kann ein Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung verlangen?

Ja. Mitarbeitende können eine schriftliche Lohnabrechnung verlangen. Diese soll transparent aufzeigen, wie sich der ausbezahlte Lohn zusammensetzt und welche Abzüge vorgenommen wurden.

Was gilt bei Akkordlohn oder Stücklohn?

Bei Akkord- oder Stücklohn muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine nachvollziehbare Kontrolle über die geleistete Arbeit ermöglichen. Die Berechnung des Lohnes muss überprüfbar sein.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht rechtzeitig bezahlt?

Wird der Lohn nicht fristgerecht bezahlt, kann dies zu rechtlichen Ansprüchen des Arbeitnehmers führen. Bei wiederholten Problemen sollten die offenen Lohnzahlungen geprüft und die notwendigen Schritte eingeleitet werden.

Zuletzt aktualisiert am 27. Juli 2026

Alle Beiträge sind von Peter Thoma, Inhaber von Thoma Buchhaltung in Schaffhausen. Experte für KMU-Finanzen mit über 25 Jahre Berufserfahrung, Dozent für Buchhaltungskurse in Schaffhausen und Eidgenössisch diplomierter Betriebsökonom FH.

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