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Wann ist der Lohn fällig?

OR Art. 323 – Fälligkeit und Zahlung des Lohnes

  • Lohnzahlung: Der Lohn ist am Ende jedes Monats fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde (z. B. wöchentlich oder vierteljährlich).
  • Zahlungsart: Der Lohn ist in gesetzlicher Währung zu bezahlen, gewöhnlich auf ein Konto oder bar.
  • Abrechnung: Der Arbeitnehmer kann eine schriftliche Abrechnung verlangen.
  • Teilarbeit / Stücklohn: Bei Akkord- oder Stücklohn muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Kontrolle (Nachweis) über die geleistete Arbeit geben.
    Peter Thoma, Schaffhausen, 25. Mai 2026

Alle Beiträge sind von Peter Thoma, Inhaber von Thoma Buchhaltung in Schaffhausen. Experte für KMU-Finanzen mit über 20 Jahre Berufserfahrung, Dozent für Buchhaltungskurse in Schaffhausen und Eidgenössisch diplomierter Betriebsökonom FH.

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