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Wer ist in der Schweiz MWST-pflichtig?

  • Alle Unternehmen mit einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000.
  • Eine freiwillige Anmeldung ist auch möglich

Es gibt auch Ausnahmen, Banken, Landwirte, Ärzte Versicherungen oder andere Dienstleister die von der MWST ausgenommen sind.

Häufig gestellte Fragen zur MWST-Pflicht in der Schweiz

Wer ist in der Schweiz MWST-pflichtig?

Grundsätzlich sind Unternehmen MWST-pflichtig, wenn sie selbstständig Leistungen erbringen und der Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen mindestens CHF 100'000 beträgt. Eine freiwillige Anmeldung zur MWST ist auch möglich.

Kann ich mich freiwillig für die MWST anmelden, obwohl mein Umsatz unter CHF 100'000 liegt?

Ja. Unternehmen mit einem tieferen Umsatz können sich freiwillig der MWST unterstellen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn sie den Vorsteuerabzug nutzen möchten.

Welche Unternehmen sind von der MWST ausgenommen?

Bestimmte Leistungen sind von der MWST ausgenommen. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Leistungen im Bereich Gesundheit, Bildung, Versicherungen oder Finanzwesen. Bei diesen Tätigkeiten besteht teilweise keine MWST-Pflicht oder es gelten spezielle Regelungen.

Muss ein Arzt, eine Bank oder eine Versicherung MWST abrechnen?

Nicht jede Tätigkeit dieser Branchen unterliegt der MWST. Viele Leistungen von Ärzten, Banken oder Versicherungen sind gesetzlich von der MWST ausgenommen. Entscheidend ist die konkrete Leistung, die erbracht wird.

Muss ich mich bei der ESTV anmelden, wenn ich MWST-pflichtig werde?

Ja. Sobald die Voraussetzungen für die MWST-Pflicht erfüllt sind, muss sich das Unternehmen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden und die MWST korrekt abrechnen.

Zuletzt aktualisiert am 27. Juli 2026

Alle Beiträge sind von Peter Thoma, Inhaber von Thoma Buchhaltung in Schaffhausen. Experte für KMU-Finanzen mit über 25 Jahre Berufserfahrung, Dozent für Buchhaltungskurse in Schaffhausen und Eidgenössisch diplomierter Betriebsökonom FH.

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