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Wann darf ich Fahrkosten mit meinem Privatfahrzeug abziehen?

Autoabzug für Fahrkosten

Ein Abzug der Fahrkosten mit dem Privatfahrzeug ist möglich, wenn kein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht oder wenn die Benützung des Autos zu einer wesentlichen Zeitersparnis führt. In der Regel wird eine Zeitersparnis von mindestens 1 Stunde pro Arbeitsweg berücksichtigt.

 

 

Häufig gestellte Fragen zu Autofahrtkosten in der Steuererklärung

Kann ich die Kosten für mein Privatfahrzeug in der Steuererklärung abziehen?

Ja, Fahrkosten mit dem Privatfahrzeug können unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskosten abgezogen werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass kein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht oder dass die Benützung des Autos zu einer wesentlichen Zeitersparnis führt.

Wann gilt eine Zeitersparnis mit dem Auto als ausreichend?

In der Regel wird eine Zeitersparnis von etwa einer Stunde pro Arbeitsweg als wesentliche Zeitersparnis betrachtet. Die genaue Beurteilung erfolgt durch die zuständige Steuerverwaltung.

Muss ich immer den öffentlichen Verkehr benutzen, wenn dieser vorhanden ist?

Nein. Wenn die Nutzung des öffentlichen Verkehrs nicht zumutbar ist oder das Privatfahrzeug zu einer erheblichen Zeitersparnis führt, kann ein Abzug der Fahrkosten möglich sein.

Welche Fahrkosten kann ich mit dem Privatfahrzeug abziehen?

Abziehbar sind die Kosten für den Arbeitsweg innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Die Höhe des Abzugs richtet sich nach den steuerlichen Bestimmungen des jeweiligen Kantons.

Kann ich auch kurze Strecken mit dem Auto abziehen?

Ein Abzug ist nicht automatisch möglich. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen für die Nutzung des Privatfahrzeugs erfüllt sind. Beispielsweise können eine fehlende öffentliche Verbindung oder eine wesentliche Zeitersparnis ausschlaggebend sein.

Muss ich begründen, warum ich mit dem Auto zur Arbeit fahre?

Ja, bei einer Kontrolle kann eine Begründung notwendig sein. Beispielsweise kann aufgezeigt werden, dass kein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel vorhanden ist oder dass eine erhebliche Zeitersparnis entsteht.

Was passiert, wenn die Steuerverwaltung den Autoabzug nicht akzeptiert?

Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Steuerverwaltung den geltend gemachten Fahrkostenabzug reduzieren oder ablehnen.

Kann ich Fahrkosten für mehrere Arbeitsorte abziehen?

Ja, Fahrkosten können grundsätzlich auch bei mehreren Arbeitsorten berücksichtigt werden. Die steuerliche Behandlung hängt von der jeweiligen Situation ab.

Gelten für Privatpersonen und Selbstständigerwerbende die gleichen Regeln?

Nein. Für Privatpersonen im Angestelltenverhältnis und Selbstständigerwerbende können unterschiedliche Regelungen gelten.

Gelten für Autofahrtkosten im Kanton Schaffhausen besondere Regeln?

Die allgemeinen Voraussetzungen für den Abzug von Fahrkosten gelten auch im Kanton Schaffhausen. Massgebend sind die kantonalen Vorgaben und die Angaben in der Steuererklärung.

Gibt es einen Höchstbetrag für den Abzug von Fahrkosten?

Ja. Der Abzug für Fahrkosten ist gesetzlich begrenzt. Die maximal zulässige Höhe richtet sich nach den aktuellen steuerlichen Vorgaben des Bundes und des jeweiligen Kantons.

Kann ich Parkkosten zusätzlich zu den Autofahrtkosten abziehen?

Ja. Parkkosten können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich berücksichtigt werden, wenn das Fahrzeug für den Arbeitsweg notwendig ist. Massgebend sind die steuerlichen Vorgaben des jeweiligen Kantons.

Unterstützt mich Thoma Buchhaltung bei Fragen zu Fahrkosten in der Steuererklärung?

Ja. Thoma Buchhaltung unterstützt Privatpersonen, Selbstständigerwerbende und KMU bei Steuererklärungen, Berufskosten und weiteren steuerlichen Fragen im Kanton Schaffhausen.

Zuletzt aktualisiert am 27. Juli 2026

Alle Beiträge sind von Peter Thoma, Inhaber von Thoma Buchhaltung in Schaffhausen. Experte für KMU-Finanzen mit über 20 Jahre Berufserfahrung, Dozent für Buchhaltungskurse in Schaffhausen und Eidgenössisch diplomierter Betriebsökonom FH.

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